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Tschüss, Grundgesetz, war schön mit Dir

„ Das Fernmeldegeheimnis ist unverletzlich „   -   geboren 1949 verstorben 2007

 

Ein schwarzer Tag für die Bürgerrechte. Mit den Stimmen der Großen Koalition ( SPD – CDU – CSU ) hat der Bundestag der Vorratsdatenspeicherung zugestimmt und lässt ab 2008 sämtliche Telefondaten ( Festnetz und Handy ) sowie die

Internet-Verbindungsdaten ( Handy und SMS ) für ein halbes Jahr speichern.

Generalverdacht gegen ALLE Bürger, Vorabüberwachung und das Ende der Unschuldsvermutung sind die Folge.

Anonymisierungsdienste sollen verboten werden.

Mit Hilfe der über die gesamte Bevölkerung gespeicherten Daten können Bewegungen erstellt, geschäftliche Kontakte rekonstruiert

Und Freundschaftsbeziehungen identifiziert werden. Auch Rückschlüsse auf den Inhalt der Kommunikation, auf persönliche Interessen und die Lebenssituation der Kommunizierenden werden möglich.

Zugriff auf diese Daten sollen Staatsanwaltschaft, Nachrichtendienste und ausländische Staaten erhalten, die sich eine verbesserte Strafverfolgung versprechen.

Ein weiterer Schritt auf George Orwells Zukunftsvision der totalen Überwachung nach den „Mautbrücken“

mit der Erfassung ALLER Kfz-Kennzeichen.

 

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Ab 01.01.2005 müssen Sie die Umsatzsteuervoranmeldung in elektronischer Form abgeben.
Diese neue Pflicht wurde schon Ende 2003 mit dem Steueränderungsgesetz beschlossen ( § 18 UStG ).
"Zur Vereinfachung" lautet die Begründung. Einfacher wird es indes zunächst einmal nur für den Fiskus
denn die Finanzämter sparen sich so die Zeit raubende Eingabe Ihrer Daten von Hand
- wer sich zuerst bewegt ...
* Sie haben drei Möglichkeiten:
  Entweder Sie verwenden bereits eine gängige Buchhaltungssoftware.
  Darin ist meist eine Schnittstelle für die elektronische Datenübermittlung an das Finanzamt integriert,
  oder Sie installieren die Software, die Steuerzahlern zu diesem Zweck zur Verfügung gestellt wird.
   Fehlen Ihnen die technischen Voraussetzungen, können Sie eine Ausnahmeregelung beantragen.

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Zum 01.07.2004 traten zahlreiche gesetzliche Änderungen in Kraft.

Mit der Steuerreform 2003 (Steueränderungsgesetz) wurden folgende Pflichtangaben auf Rechnungen zusätzlich zu den bereits bestehenden Angaben  (gem. §14 Abs. 1 UStG) eingeführt
ansonsten kann  kein  Vorsteuerabzug  mehr  geltend gemacht werden:

*   Die Steuernummer oder USt.-ID-Nr. des leistenden Unternehmens
*   Eine einmalige und durchlaufende Nummerierung
*   Name und Anschrift des Empfängers
bei Beträgen über 100,- €

                                                                           Inzwischen wurde dieser Betrag auf 150,- € erhöht        

Bei Kleinbetragsrechnungen bis 150,- € ist  KEINE  Angabe der Steuer-Nr. erforderlich

 

 





















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