|
Tschüss, Grundgesetz, war schön mit Dir
„
Das Fernmeldegeheimnis ist unverletzlich „ -
geboren 1949 – verstorben 2007 –
Ein schwarzer Tag für die Bürgerrechte. Mit den Stimmen der
Großen Koalition ( SPD – CDU – CSU ) hat der Bundestag der
Vorratsdatenspeicherung zugestimmt und lässt ab 2008 sämtliche Telefondaten
( Festnetz und Handy ) sowie die
Internet-Verbindungsdaten ( Handy und SMS ) für ein halbes
Jahr speichern.
Generalverdacht gegen ALLE Bürger, Vorabüberwachung
und das Ende der Unschuldsvermutung sind die Folge.
Anonymisierungsdienste
sollen verboten werden.
Mit Hilfe der über die gesamte Bevölkerung gespeicherten
Daten können Bewegungen erstellt, geschäftliche Kontakte rekonstruiert
Und Freundschaftsbeziehungen identifiziert werden. Auch
Rückschlüsse auf den Inhalt der Kommunikation, auf persönliche Interessen
und die Lebenssituation der Kommunizierenden werden möglich.
Zugriff auf diese Daten sollen Staatsanwaltschaft,
Nachrichtendienste und ausländische Staaten erhalten, die sich eine
verbesserte Strafverfolgung versprechen.
Ein weiterer Schritt auf George Orwells Zukunftsvision der
totalen Überwachung nach den „Mautbrücken“
mit der Erfassung ALLER Kfz-Kennzeichen.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Ab
01.01.2005 müssen Sie die Umsatzsteuervoranmeldung in elektronischer
Form abgeben.
Diese neue Pflicht wurde schon Ende 2003 mit dem Steueränderungsgesetz
beschlossen ( § 18 UStG
).
"Zur Vereinfachung" lautet die Begründung. Einfacher wird es
indes zunächst einmal nur für den Fiskus
denn die Finanzämter sparen sich so die Zeit raubende Eingabe Ihrer Daten
von Hand
- wer sich zuerst
bewegt ...
* Sie haben drei
Möglichkeiten:
Entweder Sie verwenden bereits eine gängige Buchhaltungssoftware.
Darin ist meist eine Schnittstelle für die elektronische
Datenübermittlung an das Finanzamt integriert,
oder Sie installieren die Software, die Steuerzahlern zu diesem
Zweck zur Verfügung gestellt wird.
Fehlen Ihnen die technischen Voraussetzungen, können Sie
eine Ausnahmeregelung beantragen.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Zum
01.07.2004 traten zahlreiche gesetzliche Änderungen in Kraft.
Mit der Steuerreform 2003 (Steueränderungsgesetz)
wurden folgende Pflichtangaben auf Rechnungen zusätzlich zu den
bereits bestehenden Angaben (gem. §14 Abs. 1 UStG)
eingeführt
ansonsten kann kein Vorsteuerabzug mehr
geltend gemacht werden:
* Die Steuernummer oder USt.-ID-Nr.
des leistenden Unternehmens
* Eine einmalige und durchlaufende Nummerierung
* Name und Anschrift des Empfängers bei Beträgen über 100,- €
Inzwischen
wurde dieser Betrag auf 150,- € erhöht
Bei
Kleinbetragsrechnungen bis 150,- € ist KEINE Angabe der
Steuer-Nr. erforderlich
|